Beiträge und Gebühren
Die Gebühren und Beiträge ergeben sich aus der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des ZV (RBG).
Aufgrund des Konjunkturpakets der Bundesregierung erfolgt für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 eine Mehrwertsteuersenkung für den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5%.
Bei den Wassergebühren wird die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Aufgrund der Abrechnung zum Ende des Jahres kommt der reduzierte Steuersatz von 5% für den kompletten Verbrauch 2020 zur Anwendung. Somit ist keine Zwischenablesung zum 30.06.2020 erforderlich. Die vierteljährlichen Abschläge ändern sich nicht. Eventuell zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.
Für die Verrechnung des reduzierten Steuersatzes von 5% (für Standrohre, Bauwasser und Beiträge) für den Zeitraum 01.07.-31.12.2020 ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung/Fertigstellung/Abschluss der Maßnahme entscheidend.