Amtliche
Bekanntmachungen


Grundwassermessstelle GWM 7




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Die Reckenberg-Gruppe betreibt zur Dokumentation der Grundwasserstände in ihren Wasserschutzgebieten eine Vielzahl an Grundwasser- und Bodenwassermessstellen sowie Pegeln. Die GwStände werden über das Prozessleitsystem erfasst und jährlich in einem gesonderten Jahresbericht den Behörden vorgelegt.

Entsprechend dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Roth vom 11.05.2007 wird der Grundwassermessstelle GWM 7 eine besondere Bedeutung für die Öffentlichkeit zugemessen. So wurde festgelegt, dass der Brunnen 4 im EG II bei Wassermungenau so zu betreiben ist, dass an der GWM 7 ein Grundwasserpegel von 367,60 müNN nicht unterschritten wird und die Grundwasserstände an diesem Messpunkt in geeigneter Weise im Internet veröffentlicht werden. Die Aktualisierung durch die Reckenberg-Gruppe erfolgt in der Regel zweimal pro Woche.

Die Darstellung der GWM 7 beinhaltet für einen direkten Vergleich der Daten neben dem Grenzgrundwasserstand auch die gemessenen Grundwasserstände und die Fördermengen am Brunnen 4 im EG II.

Zur Ansicht der Monatsganglinie oder zur Ansicht der Jahresganglinie klicken Sie hier.


Auftrags- /
Vergabebekanntmachungen




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Wir machen aufmerksam

Wir machen aufmerksam und dürfen Sie über Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Termine und vieles mehr informieren.

Die Reckenberg-Gruppe veröffentlicht anbei die Auftrags-/Vergabebekanntmachungen »


Haushaltssatzung 2024




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Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beinhaltet den Erfolgsplan (Erträge und Aufwendungen) und den Vermögensplan (Einnahmen und Ausgaben), Kreditaufnahmen für Investitionen, Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 2 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 13.01.2024 unter der Nr. 5 veröffentlicht.

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