Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Reckenberg-Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Die ZV-RBG handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.
In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.
1 L
1 L
1 L
Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.
Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,35 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 3,54 Euro.
Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV-RBG bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 512,64 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 1,40 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.
Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt: |
||||
netto (€/m³) |
brutto |
|||
ab 01.01.2023 | je m³ | 2,19 | 2,34 | |
Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2022 bei Verwendung von Wasserzählern mit: |
||||
Dauerdurchfluss (Q3) |
Nenndurchfluss (Qn) |
netto (€/Jahr) |
brutto (€/Jahr) |
|
bis | 4 m³/h | 2,5 m³/h | 162,00 | 173,34 |
bis | 10 m³/h | 6 m³/h | 324,00 | 346,68 |
bis | 16 m³/h | 10 m³/h | 648,00 | 693,36 |
über | 16 m³/h | 10 m³/h | 1.296,00 | 1.386,72 |
Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.
Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.