Aktuelle Gebühren


Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Reckenberg-Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Die ZV-RBG handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.

In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.

 

Was zahlt der Kunde im Durchschnitt für Trinkwasser



1 L

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Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.

Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,35 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 3,54 Euro.

Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV-RBG bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 512,64 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 1,40 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.



Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt:

      netto
(€/m³)

brutto
(€/m³)

  ab 01.01.2023  je m³ 2,19 2,34
                                                 

 

Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2022 bei Verwendung von Wasserzählern mit:

  Dauerdurchfluss
(Q3)
Nenndurchfluss
(Qn)
netto
(€/Jahr)
brutto
(€/Jahr) 
bis 4 m³/h 2,5 m³/h 162,00 173,34
bis 10 m³/h 6 m³/h 324,00 346,68
bis 16 m³/h 10 m³/h 648,00 693,36
über 16 m³/h 10 m³/h 1.296,00 1.386,72





Mustergebührenbescheid



Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.

Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.

Unser Mustergebührenbescheid